Familienwappen- Wappenkunst Entwurf und Malerei von Familienwappen
Familienwappen erstellen 	Wappenstiftung 	Wappenrecht 	Namens- und Nachkommenschafts-prinzip 	Führungsberechtigung 	Wappenrolle

Irrmeinung

Namensgleichheit

Namensgleichheit bedeutet nicht Wappengleichheit. Es berechtigt nicht zur Führung des Wappen eines gleichnamigen Familie. Also gibt es nicht das Wappen “Familie Müller”, sondern Wappen von Familien namens “Müller”. Bei altüberlieferten Wappen bedarf es des Nachweises der Führungsberechtigung.

Wappenstiftung

Die Wappenstiftung bedeutet die Annahme eines neu erstellten Wappens zu realisieren. Wir helfen Ihnen dabei Ihren Familiennamen, Werte und Famliengeschichte in einem Wappen festzuhalten.

Was müssen Sie wissen? Also:

Befugnis ein Wappen zu führen

Die Befugnis private Wappen zu führen, wird danach analog zu dem des Namens über § 12 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dieser Paragraph bestimmt: Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.” Jede rechtsfähige Person kann grundsätzlich in Deutschland ein Wappen für sich und die eigene Familie frei annehmen (Wappenstiftung). Das ist also die so genannte Wappenfähigkeit. Die Stiftung eines Familienwappens ist eine einseitige Rechtshandlung. Die Annahme und Führung bedarf daher keiner behördlichen Mitwirkung. Der eigene Wille zur Führung des Wappens muss mit Außenwirkung erkennbar deutlich dokumentiert werden. Niemand darf ein Wappen annehmen und führen, das bereits von Dritten geführt wird oder geführt wurde. Natürlich auch kein staatliches Hoheitszeichen kopieren. Weiteres hierzu auf der Seite unten. (Ausschließlichkeitsgrundsatz). Ab Geburt sind beim Namens- und Nachkommenschaftsprinzip alle männlichen und weiblichen natürlichen und rechtlichen Nachkommen einer wappenstiftenden oder führungsberechtigten Person berechtigt dasselbe Familienwappen zu führen. Die Führungsberechtigung gilt soweit und solange wie die Personen noch den direkt weitergegebenen Familiennamen, auch als Teil eines Doppelnamens, führen! Das Familienwappen ist also an die gesetzlich geregelte Fortführung des Familiennamens der wappenstiftenden Person an die nachzuweisende Nachkommenschaft von eben dieser Person gebunden. Was haben wir also hier? Das so genannte Namens- und Nachkommenschaftsprinzip findet Anwendung. Das bedeutet: Neben der wappenstiftenden Person dürfen alle männlichen und weiblichen, natürlichen und rechtlichen Nachkommen der wappenstiftenden Person das Wappen zu führen. Aber wie bereits erläutert: Nur soweit und solange sie noch den direkt weitergegebenen Familiennamen der wappenstiftenden Person (Wappenname) tragen. Die Rechtsgrundlage zur Führung und Weitergabe, das Recht am Wappen, ist in Deutschland ein Gewohnheitsrecht zur Kennzeichnung der eigenen Familie. Das Wappenrecht ist also angelehnt an das Namensrecht, Das Namensrecht ist rechtsähnlich. Aber da unser Namensrecht in der Vergangenheit häufigen Novellierungen unterworfen war, sollte man nicht sofort jedes geltende Namensrecht direkt auf das Wappen anwenden! Der Wappenausschuss der "Niedersächsischen Wappenrolle" legte im Mai 2005 folgende Richtlinie fest: "Die Führungsberechtigung an einem Wappen steht grundsätzlich dem Wappenstifter und seinen Nachkommen zu, so lange sie noch den Familiennamen führen." (Zitat) Damit dokumentiert der Heraldische Verein " Zum Kleeblatt" von 1888 zu Hannover e.V. sicherlich, dass die Traditionspflege dort im Rahmen der modernen, gesellschaftlichen Entwicklung betrieben und weiter entwickelt wird. Hier wurde aber, unseren Erachtens nach, auch deutlich die Verbindung zwischen Familiennamen und -wappen herausgestellt! Das Statut der Niedersächsischen Wappenrolle sieht bei Neuregistrierungen konsequent das Namens- und Nachkommenschaftsprinzip vor.

Seriöse Wappenstiftung

Wappenentwurf Wappen erstellen Wappen stiften Wappen malen Symbole und Motive finden. Ganz schön viel für den Anfang. Nach Möglichkeit soll das neue Wappen redend sein, also den Familiennamen in bildlicher Form wiedergeben. Unzählige Familiennamen lassen sich in sinnvoller und redender Weise in die heraldische Bildsprache umsetzen: Orts- oder Flurnamen Landschaftsnamen Tiernamen Berufsbezeichnungen (Berufsnamen oder Berufsübernamen9 aus Vornamen entstandene Familiennamen. Ein Wappen, dass neu angenommen (gestiftet) wird, muss folgendes erfüllen: Es muss den allgemeinen, anerkannten, heraldischen Regeln entsprechen. Dies umfasst die Wappenkunde, Wappenrecht und Wappenkunst. Die Gestaltung darf also nicht gegen die Grundsätze der Ästhetik, Farbregeln und Symbolik verstoßen. Das Wappen muss den so genannten "Ausschließlichkeitsgrundsatz" erfüllen, d.h. es darf weder zu Verwechselungen mit staatlichen Wappen oder Hoheitszeichen noch zu Verletzungen von Rechten dritter Personen oder Körperschaften kommen. und man geht sogar noch weiter: Wappen, die von existenten Wappen Dritter oder Hoheitszeichen nur unwesentlich abweichen, so dass man sie verwechseln kann, werden nicht anerkannt. Oder Wappen, die einen Schild mit einem fremden Wappen in ihrem eigenen Wappenschild enthalten. Faktisch wird es weltweit jedoch keine absolute Absicherung in puncto Ausschließlichkeitsgrundsatz geben. Dieser Ausschließlichkeitsgrundsatz verbietet es, bei neu zu schaffenden Wappen einfache oder häufig vorkommende Schildfiguren, z. B. Ähren, Pflugscharen, Schwerter, den Löwen zurückzugreifen, da solche Schildbilder meist längst in älteren Wappen genutzt wurden. Eine Registrierung des neuen Familienwappens in einer seriösen "Wappenrolle" ist ratsam. Ihr Wappen erhält dadurch eine hohe Publizität - auch innerhalb der Fachwelt. Derzeit produzieren jedoch neugegründete Vereinigungen und Institutionen regionalbezogen heraldische Publikationen für rein kommerzielle Zwecke. Hier sollte man ein wenig Vorsicht walten lassen. Auch ist der Beruf des Heraldikers ebenso wenig geschützt, lassen Sie sich von Fachwissen und seriöse Arbeitsweise überzeugen. Man sollte sich über seriöse, traditionelle, heraldische Vereine informieren!
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Familienwappen-Wappenkunst | 50171 Kerpen |
An dieser Stelle sei erneut auf den Heraldischen Verein "Zum Kleeblatt" von 1888 zu Hannover e.V. verwiesen, der auf eine lange wissenschaftliche Tätigkeit zurückblickt. Der am 04. Dezember 1888 gegründete Verein ist gemeinnützig und wissenschaftlich förderungswürdig anerkannt. Unter anderem führt er - als Trägerverein - die "Niedersächsische Wappenrolle (NWR)", welche den Namen aus Traditionsgründen trägt. So wie der Verein in Anlehnung an das Stadtwappen Hannovers das Kleeblatt im Schilde führt. Dieser Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Seine Tätigkeit ist nicht nur auf das Land Niedersachsen beschränkt. In der „Niedersächsischen Wappenrolle“ werden neugestiftete und altüberlieferte Wappen aus Deutschland aufgenommen und veröffentlicht! Der Verein ist also überregional tätig. Die Eintragung in die Wappenrolle erhöht und sichert so den Rechtsschutz im Sinne des § 12 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), da die Wappenbeschreibung und der Beginn der Wappenführung manifestiert werden. Neugierig auf den Heraldischen Verein "Zum Kleeblatt" von 1888 zu Hannover e.V. geworden? Besuchen Sie diesen doch einfach mal auf seiner sehr informativen Homepage. Bitte hierzu die Linkliste (siehe Seite Wappensuche) beachten, welche selbstverständlich auch zahlreich illustriert ist!

Was bezwecke ich also mit der Eintragung in

eine Wappenrolle?

Sinn und Zweck dieser Registrierung ist die Dokumentation der Familienwappen durch Eintragung und Publikation. Wappenstiftende Personen bzw. Familien dokumentieren deutlich ihren Willen zur Führung des Familienwappens sowie bei Besonderheiten den festgelegten Kreis der Führungsberechtigung. Aber eine Wappenstiftung ist auch kein Hexenwerk. Wir unterstützen Sie dabei! Wie ein Familienwappen grundsätzlich aufgebaut ist, zeigen wir Ihnen auf der nächsten Seite. Und wie Sie Ihr Wappen stiften können, erfahren Sie auf der Seite Leistungen.