Familienwappen-Wappenkunst | 50171 Kerpen |
Irrmeinung
Nur der Adel führte
Wappen!
Früher haben nur
Angehörige des Adels ein
Familienwappen geführt.
Bürgerliche Wappen
Seit dem 14. Jahrhundert
sind bürgerliche Wappen
nachgewiesen.
Auch finden sich
vereinzelte Nachweise
früher. Pratizier in den
Städten, Bürger,
Handwerker und Bauern
führten Wappen.
Siegelzwang und
Siegelführung waren der
unmittelbare Anlass zur
Wappenannahme.
Wappenkunst
Wappenaufbau und heraldische Regeln
Welche Bestandteile finden wir an einem so genannten Vollwappen?
Schild (Unterwappen)
Helm - (Helm-) Wulst
Helmdecke
Helmzier
Wappenmotto - Wappendevise - Wappenspruch
Schild (Unterwappen)
Im Bereich der hoheitlichen Wappen der Gebietskörperschaften finden wir in der
Regel nur den Wappenschild als Stadt-, Kreis- oder Landeswappen. Im Verlauf der
Epochen veränderte sich auch der Stil der Wappendarstellung. Die Spätgotik
entwickelte den unten abgerundeten Schild (Halbrundschild).
Helm
Nicht alle tatsächliche verwendete Helme wurden auch zur Darstellung im Wappen
genutzt. Im einzelnen gibt es folgende heraldische Helmformen:
Der Topfhelm ist die älteste heraldische Helmform. Hier befinden wir uns Ende des
12. Jahrhunderts. Aus diesem entwickelte sich im 13. und 14. Jahrhundert der
Kübelhelm. Dieser wird mit Dreiecksschild dargestellt. Die Helme finden in der
modernen Heraldik weniger Verwendung. Wappen des Uradels aus dieser Zeit
werden derart dargestellt.
Die Fortentwicklung des Kübelhelms war dann der Stechhelm. Er fand im 14. und
15. Jahrhundert im Tunier mit Lanzen Verwendung. Seit der Regentschaft von
Kaiser Friedrich III. erlangte der Stechhelm als Symbol des Bürgerwappens
heraldische Bedeutung.
Der Bügelhelm (auch: Spangenhelm) wurde bei den Kolbentunieren genutzt.
Obwohl jünger in seiner Entstehungsgeschichte: Unter Kaiser Friedrich III. wurde
der Kolbenturnierhelm zum Wappensymbol erhoben, dessen Verwendung in
Abgrenzung zum bürgerlichen Stechhelm ursprünglich dem Adel vorbehalten
bleiben sollte.
Helmdecke und Wulst
Die Helmdecke hatte ursprünglich wohl einen tatsächlichen Zweck. Dieser Kopf-
und Nackenschutz aus Stoff wurde in der Heraldik verlängert und kunstvoll
ausgestaltet. Dem Kämpfer konnte er früher, durchnässt, auch zur Kühlung bei
starker Sonne dienen. In der Heraldik werden Helmdecken geblattelt, gebandelt
oder getucht dargestellt. Beispiele hierfür finden Sie in unseren Illustrationen auf
der Homepage.
Auf dem Helm befindet sich manchmal die Helmwulst (auch: Bausch). Ein Kranz
aus Helmdecken, welcher seit der Spätgotik gewunden den Übergang zur Helmzier
verschönt. Bei adeligen Geschlechter findet man hier - anstelle des Wulstes - die
Rangkronen.
Helm, -decken, -wulst und -zier werden als Oberwappen bezeichnet. Unter dem
Oberwappen versteht man im engeren Sinne oft auch allein die Helmzier (auch:
Helmkleinod). Auch unterteilt man Helmkleinode in Hilfskleinode, die auf irgendeine
Art den Schildinhalt wiederholen und Schmuckkleinode, die nur als
Helmschmuck dienen, z.B. Straußenfedern.
Wappenmotto - Wappendevise - Wappenspruch
Das Wappenmotto ist ein Wahlspruch, der Werte oder einen Anspruch aufzeigt. Sie
stehen im Wappen in der Regel unter dem Wappenschild in Form eines
Spruchbandes (Banderole). Damit sind sie dann auch Bestandteil des Wappens.
Staaten, Städte, Körperschaften, kirchliche Würdenträger haben oft einen
Wahlspruch. Aber natürlich auch natürliche Personen. Und so finden wir die
Wappendevisen auch bei Familienwappen.
Halskleinod, auch Tuniermünze genannt
Ein um den sogenannten Helmhals gelegtes Schmuckstück bezeichnet man als
Helmkleinod (lat. monile). In der Regel handelt es sich um eine kleine Münze an einer
Kette oder Band, die um den Helmhals gelegt ist. Auch Schaumünze oder
Tuniermünze genannt. Die Bedeutung ist auch nicht eindeutig geklärt. Man
interpretiert das Zeichen als der Zugehörigkeit zu einer Turniergesellschaft. Das heißt
der Träger war tunierfähig bzw. seine Vorfahren waren dies und hätten Mitglied einer
ritterlichen Tuniergesellschaft sein können.
So finden wir das Halskleinod in der Regel bei adeligen Wappen in Kombination mit
dem Bügelhelm. Bürgerliche Familien waren nicht tunierfähig. Das Halskleinod, die
Tuniermünze wird in der Regel nicht blasoniert. a, das Halskleinod schmückt
zusätzlich den Helm und sieht schön aus, aber bei einer Wappenneustiftung von
bürgerlichen Familienwappen sollte es nicht verwendet werden!
Schildhalter
Schildhalter gehören gemäß den heraldischen Regeln zu den Pracht- oder
Prunkstücken eines Wappens. Das heißt, sie waren ursprünglich nicht fest definierter
Bestandteil des Vollwappens. In der traditionellen Lehre gehören sie auch nicht an ein
Bürgerwappen. Seit Mitte des 17. Jahrhunderts wurde es jedoch üblich, Schildhalter
diplommäßig und erblich zu verleihen, zum Beispiel bei Adelserhöhungen.
Als Schildhalter (auch Wappenknecht, Wappenhalter oder Schildbube) werden in der
Heraldik hinter, neben oder unter dem Schild eines Wappens befindliche Tier- und
Menschengestalten genannt, die auf einer geeigneten Basis, einem Boden, Rasen,
Banderole, Podest oder Ähnlichem stehen. Sie treten paarweise oder einzeln auf,
gleichartig oder verschieden in der Darstellung. Sie stehen neben oder hinter dem
Schild und tragen, halten oder stützen ihn. Sie müssen das Wappen zwingend
berühren.
Zur Dekoration in der Malerei kann man natürlich gerne einen oder zwei Schildhalter
nutzen. Es sieht einfach schön aus!
Stilepochen der Heraldik
Die heutige Darstellung der Wappen orientiert sich an dem Stil der Spätgotik, der Blütezeit der Heraldik. Spätere
Stilepochen, insbesondere Barock und Rokoko, führten leider zur "Verfallzeit" der Heraldik bis man sich schließlich
auf die guten, alten, heraldischen Formen zurück besann. Bei dem Neuentwurf (Neuaufriß) von Familienwappen
findet also der spätgotische Stil Beachtung. So stellt man ein Wappen richtig dar:
Wappenbeschreibung - Blasionierung - Blason
Die Blasonierung ist in der Wappenkunde die fachsprachliche Beschreibung eines Wappens.
Das Wappen wird “gemeldet”. Beschrieben werden die Stellungen im Schild, Stellung von Figuren
und so das ganze Wappen. Es hat sich eine Kunstsprache entwickelt. Selbstverständlichkeiten
werden als gegeben angenommen, Besonderheiten dann extra gemeldet. „Heraldisch rechts“ ist
die vom Betrachter aus linke Seite (vorne). Entsprechend ist „links“ oder hinten die rechte Seite
eines Wappens.
Der Blason beim bürgerlichen Wappen meldet: Schild, Helm und Wappenmotto/- devise (soweit
vorhanden). Ein Beispiel:
Schild
Silbern- schwarz geteilt, oben eine wachsende,
auffliegende,schwarze Drossel mit rotem Schnabel.
Helm
Auf dem Helm mit schwarz- silberner Decke und Wulst
Büffelhörner; geteilt von Silber und Schwarz.
Die ganze Heroldskunst kann man natürlich nicht in ein paar Zeilen vermitteln.
Aber einen rudimentären Einblick geben kann man schon:
Wappenfarben - besser Tinkturen
Als Tinkturen (Grundfarben) kennt die Heraldik sechs Farbvarianten. Diese werden wiederum in "Farben" und
"Metalle" unterschieden. Rot, Blau, Schwarz und Grün gelten als Farben. Gold und Silber bezeichnet man als
Metalle. Beide werden in der Wappenmalerei in der Regel als Gelb und Weiß wiedergegeben. Menschliche Haut
wird natürlich dargestellt.
Grundsätzlich wechseln sich Metalle und Farben im Wappen ab. Das heißt es soll kein Metall in Metall und keine Farbe in
Farbe stehen oder aneinander grenzen.
Also hier rechts: Ein grünes Mühleisen sin Rot. Das ist ein Verstoß gegen die
Farbregeln! Die Darstellung mit dem silbernen Mühleisen ist dann heraldisch
richtig. Es gibt gewisse Heroldsschnitte oder Kombinationen von Gemeinen
Figuren, die eine Abweichung von den grundsätzlichen Regeln bedingen. Das
Mühleisen wäre also eine gemeine Figur in der Heraldik. Diese umfassen alle
Lebewesen (Menschen und Wappentiere), Gegenstände, Landschaften usw.
die zur Wappengestaltung eingesetzt werden.
Hier wird das Wappenbild durch geometrische Strukturen
gestaltet. Zur Gestaltung von Teilungen gibt es verschiedene
Möglichkeiten. Da wird gespalten, geteilt oder geständert....
Es gibt Figuren wie den Pfahl oder Balken. Auch hier greifen
die Farbregeln:
Links haben wir als Teilung: “Gespalten von Rot und Grün.” Und damit einen Regelverstoß!
In der Mitte: “Gespalten von Rot und Gold”. Damit sind die Farbregeln selbstverständlich eingehalten. Rechts:
“Gespalten, vorne Rot; hinten geteilt von Gold und Grün.” Diese Figur bedingt immer, dass irgendwo Metall an
Metall oder Farbe an Farbe grenzen muss, daher ist dies heraldisch in Ordnung.
In unseren Illustrationen finden Sie dann natürlich die Anwendung der Farbregeln in der Wappenkunst.