Irrmeinung
Nur der Adel führte
Wappen!
Früher haben nur
Angehörige des Adels ein
Familienwappen geführt.
Bürgerliche Wappen
Seit dem 14. Jahrhundert
sind bürgerliche Wappen
nachgewiesen.
Auch finden sich
vereinzelte Nachweise
früher. Pratizier in den
Städten, Bürger,
Handwerker und Bauern
führten Wappen.
Siegelzwang und
Siegelführung waren der
unmittelbare Anlass zur
Wappenannahme.
Wappenkunst
Wappenaufbau und heraldische Regeln
Welche Bestandteile finden wir an einem so genannten
Vollwappen?
Schild (Unterwappen)
Helm - (Helm-) Wulst
Helmdecke
Helmzier
Wappenmotto - Wappendevise - Wappenspruch
Schild (Unterwappen)
Im Bereich der hoheitlichen Wappen der
Gebietskörperschaften finden wir in der Regel nur den
Wappenschild als Stadt-, Kreis- oder Landeswappen. Im
Verlauf der Epochen veränderte sich auch der Stil der
Wappendarstellung. Die Spätgotik entwickelte den unten
abgerundeten Schild (Halbrundschild).
Helm
Nicht alle tatsächliche verwendete Helme wurden auch zur
Darstellung im Wappen genutzt. Im einzelnen gibt es folgende
heraldische Helmformen:
Der Topfhelm ist die älteste heraldische Helmform. Hier
befinden wir uns Ende des 12. Jahrhunderts. Aus diesem
entwickelte sich im 13. und 14. Jahrhundert der Kübelhelm.
Dieser wird mit Dreiecksschild dargestellt. Die Helme finden in
der modernen Heraldik weniger Verwendung. Wappen des
Uradels aus dieser Zeit werden derart dargestellt.
Die Fortentwicklung des Kübelhelms war dann der Stechhelm.
Er fand im 14. und 15. Jahrhundert im Tunier mit Lanzen
Verwendung. Seit der Regentschaft von Kaiser Friedrich III.
erlangte der Stechhelm als Symbol des Bürgerwappens
heraldische Bedeutung.
Der Bügelhelm (auch: Spangenhelm) wurde bei den
Kolbentunieren genutzt. Obwohl jünger in seiner
Entstehungsgeschichte: Unter Kaiser Friedrich III. wurde der
Kolbenturnierhelm zum Wappensymbol erhoben, dessen
Verwendung in Abgrenzung zum bürgerlichen Stechhelm
ursprünglich dem Adel vorbehalten bleiben sollte.
Helmdecke und Wulst
Die Helmdecke hatte ursprünglich wohl einen tatsächlichen
Zweck. Dieser Kopf- und Nackenschutz aus Stoff wurde in der
Heraldik verlängert und kunstvoll ausgestaltet. Dem Kämpfer
konnte er früher, durchnässt, auch zur Kühlung bei starker
Sonne dienen. In der Heraldik werden Helmdecken geblattelt,
gebandelt oder getucht dargestellt. Beispiele hierfür finden Sie
in unseren Illustrationen auf der Homepage.
Auf dem Helm befindet sich manchmal die Helmwulst (auch:
Bausch). Ein Kranz aus Helmdecken, welcher seit der
Spätgotik gewunden den Übergang zur Helmzier verschönt.
Bei adeligen Geschlechter findet man hier - anstelle des
Wulstes - die Rangkronen.
Helm, -decken, -wulst und -zier werden als Oberwappen
bezeichnet. Unter dem Oberwappen versteht man im engeren
Sinne oft auch allein die Helmzier (auch: Helmkleinod). Auch
unterteilt man Helmkleinode in Hilfskleinode, die auf
irgendeine Art den Schildinhalt wiederholen und
Schmuckkleinode, die nur als
Helmschmuck dienen, z.B. Straußenfedern.
Wappenmotto - Wappendevise - Wappenspruch
Das Wappenmotto ist ein Wahlspruch, der Werte oder einen
Anspruch aufzeigt. Sie stehen im Wappen in der Regel unter
dem Wappenschild in Form eines Spruchbandes (Banderole).
Damit sind sie dann auch Bestandteil des Wappens.
Staaten, Städte, Körperschaften, kirchliche Würdenträger
haben oft einen Wahlspruch. Aber natürlich auch natürliche
Personen. Und so finden wir die Wappendevisen auch bei
Familienwappen.
Stilepochen der Heraldik
Die heutige Darstellung der Wappen orientiert sich an dem Stil der Spätgotik, der
Blütezeit der Heraldik. Spätere Stilepochen, insbesondere Barock und Rokoko,
führten leider zur "Verfallzeit" der Heraldik bis man sich schließlich auf die guten,
alten, heraldischen Formen zurück besann. Bei dem Neuentwurf (Neuaufriß) von
Familienwappen findet also der spätgotische Stil Beachtung. So stellt man ein
Wappen richtig dar:
Schild
Silbern- schwarz geteilt, oben eine wachsende,
auffliegende, schwarze Drossel mit rotem
Schnabel.
Helm
Auf dem Helm mit schwarz- silberner Decke und
Wulst
Büffelhörner; geteilt von Silber und Schwarz.
Die ganze Heroldskunst kann man natürlich nicht in ein paar Zeilen vermitteln.
Aber einen rudimentären Einblick geben kann man schon:
Wappenfarben - besser Tinkturen
Als Tinkturen (Grundfarben) kennt die Heraldik sechs Farbvarianten. Diese werden
wiederum in "Farben" und "Metalle" unterschieden.
Rot, Blau, Schwarz und Grün gelten als Farben. Gold und Silber bezeichnet man als
Metalle. Beide werden in der Wappenmalerei in der Regel als Gelb und Weiß wiedergegeben.
Menschliche Haut wird natürlich dargestellt.
Grundsätzlich wechseln sich Metalle und Farben im Wappen ab. Das heißt es soll kein
Metall in Metall und keine Farbe in Farbe stehen oder aneinander grenzen.
Also hier rechts: Ein grünes Mühleisen sin Rot. Das ist ein Verstoß gegen die
Farbregeln! Die Darstellung mit dem silbernen Mühleisen ist dann heraldisch
richtig. Es gibt gewisse Heroldsschnitte oder Kombinationen von Gemeinen
Figuren, die eine Abweichung von den grundsätzlichen Regeln bedingen. Das
Mühleisen wäre also eine gemeine Figur in der Heraldik. Diese umfassen alle
Lebewesen (Menschen und Wappentiere), Gegenstände, Landschaften usw.
die zur Wappengestaltung eingesetzt werden.
Hier wird das Wappenbild durch geometrische Strukturen gestaltet. Zur Gestaltung von Teilungen gibt es
verschiedene Möglichkeiten. Da wird gespalten, geteilt oder geständert....
Es gibt Figuren wie den Pfahl oder Balken. Auch hier greifen die Farbregeln:
Links haben wir als Teilung: “Gespalten von Rot und Grün.” Und damit einen Regelverstoß!
In der Mitte: “Gespalten von Rot und Gold”. Damit sind die Farbregeln selbstverständlich
eingehalten. Rechts: “Gespalten, vorne Rot; hinten geteilt von Gold und Grün.” Diese Figur
bedingt immer, dass irgendwo Metall an Metall oder Farbe an Farbe grenzen muss, daher
ist dies heraldisch in Ordnung.
In unseren Illustrationen finden Sie dann natürlich die
Anwendung der Farbregeln in der Wappenkunst.
Familienwappen-Wappenkunst | 50171 Kerpen |
Wappenbeschreibung - Blasionierung - Blason
Die Blasonierung ist in der Wappenkunde die fachsprachliche Beschreibung eines Wappens.
Das Wappen wird “gemeldet”. Beschrieben werden die Stellungen im Schild, Stellung von Figuren
und so das ganze Wappen. Es hat sich eine Kunstsprache entwickelt. Selbstverständlichkeiten
werden als gegeben angenommen, Besonderheiten dann extra gemeldet. „Heraldisch rechts“ ist die
vom Betrachter aus linke Seite (vorne). Entsprechend ist „links“ oder hinten die rechte Seite eines
Wappens.
Der Blason beim bürgerlichen Wappen meldet: Schild, Helm und Wappenmotto/- devise (soweit
vorhanden). Ein Beispiel:
Halskleinod, auch Tuniermünze genannt
Ein um den sogenannten Helmhals gelegtes Schmuckstück bezeichnet man als Helmkleinod (lat. monile). In
der Regel handelt es sich um eine kleine Münze an einer Kette oder Band, die um den Helmhals gelegt ist.
Auch Schaumünze oder Tuniermünze genannt. Die Bedeutung ist auch nicht eindeutig geklärt. Man
interpretiert das Zeichen als der Zugehörigkeit zu einer Turniergesellschaft. Das heißt der Träger war
tunierfähig bzw. seine Vorfahren waren dies und hätten Mitglied einer ritterlichen Tuniergesellschaft sein
können.
So finden wir das Halskleinod in der Regel bei adeligen Wappen in Kombination mit dem Bügelhelm.
Bürgerliche Familien waren nicht tunierfähig. Das Halskleinod, die Tuniermünze wird in der Regel nicht
blasoniert. a, das Halskleinod schmückt zusätzlich den Helm und sieht schön aus, aber bei einer
Wappenneustiftung von bürgerlichen Familienwappen sollte es nicht verwendet werden!
Schildhalter
Schildhalter gehören gemäß den heraldischen Regeln zu
den Pracht- oder Prunkstücken eines Wappens. Das heißt,
sie waren ursprünglich nicht fest definierter Bestandteil des
Vollwappens. In der traditionellen Lehre gehören sie auch
nicht an ein Bürgerwappen. Seit Mitte des 17. Jahrhunderts
wurde es jedoch üblich, Schildhalter diplommäßig und
erblich zu verleihen, zum Beispiel bei Adelserhöhungen.
Als Schildhalter (auch Wappenknecht, Wappenhalter oder
Schildbube) werden in der Heraldik hinter, neben oder
unter dem Schild eines Wappens befindliche Tier- und
Menschengestalten genannt, die auf einer geeigneten
Basis, einem Boden, Rasen, Banderole, Podest oder
Ähnlichem stehen. Sie treten paarweise oder einzeln auf, gleichartig oder verschieden in der Darstellung.
Sie stehen neben oder hinter dem Schild und tragen, halten oder stützen ihn. Sie müssen das Wappen
zwingend berühren.
Zur Dekoration in der Malerei kann man natürlich gerne einen oder zwei Schildhalter nutzen. Es sieht
einfach schön aus!