Familienwappen-Wappenkunst | 50171 Kerpen |
Ist bei einer Wappenstiftung die Eintragung in
eine Wappenrolle notwendig?
Eigentlich ist eine Registrierung in einer Wappenrolle nicht notwendig. Die
Annahme eines Wappens ist eine einseitige Rechtshandlung. Sie erfolgt für sich
und die eigenen namensgleichen Nachkommen. Es ist eine formlose Annahme
des von einem Heraldiker oder selbstentworfenen Wappens (Wappenstiftung)
und der tatsächlichen Nutzung dieses heraldischen Zeichens (Wappenführung).
Es bedarf also einer hinreichenden Publizität. Hier ist die Registrierung in einer
Wappenrolle ratsam. Ich empfehle die Niedersächsische Wappenrolle (NWR), in
der bundesweit Familienwappen registriert werden. Natürlich unter dem Namen
der wappenführenden Familie (Wappenname). Damit wird dokumentiert, dass
das Wappen einer genealogisch und namensmäßig genau bestimmbaren
Familie registriert wurde. Auch kann so der Schutz des Wappens in analoger
Anwendung des Namensschutzes (§ 12 BGB) besser realisiert werden. Der
Schutz des § 12 BGB für natürliche und auch juristische Personen schließt auch
Wappen und Siegel ein. Er ist nicht auf den Namen im engeren Sinne
beschränkt (Bundesgerichtshofentscheid in Zivilsachen (BGHZ) 119, 237).
Fazit: Die Eintragung in einer Wappenrolle ist nicht notwendig, aber sehr
empfehlenswert!
Darf man im Wappen die Figuren natürlich darstellen? Wie sollen die
Felder im Schild genutzt werden?
Die Heraldik stilisiert. Heraldisch werden Figuren zweidimensional dargestellt.
Gemäß der so genannten Berliner Erklärung des Herolds über heraldische
Gestaltungsgrundsätze von 2009 ist stets eine feld- bzw. schildfüllende
Darstellung der Figuren anzustreben. Natürliche Größenverhältnisse werden
nicht beachtet.
Nehmen wir als Beispiel den Löwen - stilisiert dargestellt: der Kopf, die
Pranken und der Schwanz werden dabei sehr deutlich hervorgehoben,
dagegen wird der Körper in der heraldischen Darstellung verschlankt. Die
Mähne ist reduziert dargestellt.
Wird das Wappen in der Seitenansicht (Halbprofil) dargestellt, dann können
Figuren in der Helmzier plastischer gestaltet werden. Gegenstände im Schild
bleiben aber zweidimensional, also ohne Perspektive.
Ich habe Ideen für ein Wappen und dies in einem Entwurf skizziert,
können Sie dieses Wappen so zeichnen?
Gestaltungswünsche, die nicht gegen die heraldischen Regeln, grob gegen
die Ästhetik oder Grundsätze der so genannten Berliner Erklärung verstoßen,
berücksichtigen wir natürlich immer. Hier bringen Sie natürlich Ihre Ideen ein.
Auch muss beachtet werden, dass keine Rechte Dritter tangiert werden.
Eigene Ideen sind natürlich immer willkommen - nur zu!
Buchstaben in
Wappen …
Die Initialien des
Wappenstifters im
Wappen? Bitte nicht!
Schriftzeichen,
Buchstaben und Schrift
haben eigentlich im
Wappen nichts zu
suchen. Sagen wir
ursprünglich war das
Wappen ein Abzeichen
auf einem Schild. Heute
würde man es vielleicht
Bildmarke nennen.
Diese Bildzeichen
waren ja früher
tatsächlich
länderübergreifend
lesbar. Durch einige
Heroldsbilder kann man
jedoch auf Buchstaben
anspielen. Und das
auch heraldisch richtig.
Aktuelle Fragen
Immer wieder werden
Fragen an uns
herangetragen, die sich
auf Ideen zur
Wappenstifung und
Gestaltung beziehen. Sich
wiederholende Fragen
stellen wir hier da und
schreiben fort!
Das Wappen
des Heimatorts
im Familien-
wappen
integrieren…
Nein! Staatswappen
oder andere staatliche
Hoheitszeichen sollen
nicht kopiert werden.
Wappen, die von
derartigen Wappen nur
unwesentlich
abweichen, so dass
trotz dieser
Abweichungen die
Gefahr einer
Verwechslung vorliegt
oder die im Schilde auch
nur einen Teil eines
Hoheitszeichens
enthalten werden zum
Beispiel in der
Niedersächsischen
Wappenrolle auch nicht
registriert.
Phantasie- oder Fabelwappen? Wenn ich als Wappentier ein Greif
haben möchte, ist das dann ein Phantasiewappen, wenn kein Bezug
zur Familie oder Familiennamen besteht?
Ein Wappen basiert auf nachweisbare und repräsentiert eine Person,
Familie, oder Körperschaft. Das Phantasiewappen in der Heraldik bezieht
sich auf etwas „Fiktives“, ja es ist erfunden. Hierzu gehört auch das
Fabelwappen. Es ist anderen angedichtet. Zu den Phantasiewappen/
Fabelwappen gehören beispielsweise:
-Wappen von historischen Personen, die vor den tatsächlichen
Wappengebrauch lebten und für die nachträglich ein Wappen erfunden
wurde. Beispiel: Karl der Große (Wappenbuch des Conrad Grünenberg),
König David,
-Wappen, die vorgeblich von sagenhaften, mythologischen, märchenhaften
oder fiktiven Personen geführt werden, Beispiel: Die Heiligen drei Könige
(Wappenbuch von Hans Haggenberg), Ritter der Artus- Sage,
Märchenfiguren
-
-frei erfundene, meist unheraldische, wappenähnliche Gebilde. Die finden
sich als zum Beispiel als Werbeträger auf Wein-, und Bieretiketten, Wappen
in Computerspielen usw.
Das Phantasiewappen kann natürlich den heraldischen Regeln folgen.
Das Fabeltier Greif symbolisierte im antiken Griechenland Wachsamkeit
und Kraft. Im Mittelalter wurde der Greif zum Sinnbild für die Auferstehung
und Himmelfahrt Christi. Er war auch Sinnbild für ritterliche Tüchtigkeit im
Kampf, Demut, Wachsamkeit und Schutz. (vgl. H. Kretschmer: Lexikon der
Symbole und Attribute in der Kunst, Stuttgart 2011).
Wenn Sie also entsprechende Werte als Familientradition ausdrücken
möchten…was spricht dagegen?
Darf ich ein Wappen neu
stiften mit zwei oder mehr
Helmen?
Im Internet gesehen: Wappen mit zwei oder
mehreren Helmen. Das käme dann auch für
mein neues Wappen in Frage? Besser nicht:
Stiften bürgerliche Familien ein Wappen neu, so
kommt eigentlich nur ein einziger Helm im
Wappen in Frage.
Denn eigentlich gibt es keinen Anlass für eine
Helmvielfalt. Diese ergab sich in der späteren
Zeit der Heraldik zum Beispiel bei der Erhebung
in den titulierten Adelsstand. Hierbei wurden
Wappen mit mehreren Helmen zu verliehen.
Grafen erhielten zum Beispiel drei Helme. Dann
haben wir noch das Allianzwappen: Bei Heirat
wurde das Wappens des Mannes mit dem der
Frau zu einem neuen Wappen mit beider
Helmzier und beiden Helmen auf dem Schild
vereinigt. Der Helm des Mannes steht
heraldisch rechts und ist hierbei gewendet.
Eine weibliche Linie bei meinen
Vorfahren hatte ein Wappen und
keine männlichen Nachkommen
mehr. Darf ich das Wappen führen?
Beim Namens- und
Nachkommenschaftsprinzip sind alle
männlichen und weiblichen natürlichen
und rechtlichen Nachkommen des
Wappenstifters (ab Geburt) berechtigt,
dasselbe Familienwappen zu führen,
soweit und solange sie noch den direkt
weitergegebenen Familiennamen des
Wappenstifters oder eines
Führungsberechtigten, auch als Teil eines
Doppelamens, tragen. Da gilt der Schutz
des § 12 BGB analog. Das trifft leider in
der Konstellation nicht zu!