Ist bei einer Wappenstiftung die Eintragung in
eine Wappenrolle notwendig?
Eigentlich ist eine Registrierung in einer Wappenrolle
nicht notwendig. Die Annahme eines Wappens ist eine
einseitige Rechtshandlung. Sie erfolgt für sich und die
eigenen namensgleichen Nachkommen. Es ist eine
formlose Annahme des von einem Heraldiker oder
selbstentworfenen Wappens (Wappenstiftung) und der
tatsächlichen Nutzung dieses heraldischen Zeichens
(Wappenführung).
Es bedarf also einer hinreichenden Publizität. Hier ist die
Registrierung in einer Wappenrolle ratsam. Ich empfehle
die Niedersächsische Wappenrolle (NWR), in der
bundesweit Familienwappen registriert werden. Natürlich
unter dem Namen der wappenführenden Familie
(Wappenname). Damit wird dokumentiert, dass das
Wappen einer genealogisch und namensmäßig genau
bestimmbaren Familie registriert wurde. Auch kann so der
Schutz des Wappens in analoger Anwendung des
Namensschutzes (§ 12 BGB) besser realisiert werden.
Der Schutz des § 12 BGB für natürliche und auch
juristische Personen schließt auch Wappen und Siegel
ein. Er ist nicht auf den Namen im engeren Sinne
beschränkt (Bundesgerichtshofentscheid in Zivilsachen
(BGHZ) 119, 237).
Fazit: Die Eintragung in einer Wappenrolle ist nicht
notwendig, aber sehr empfehlenswert!
Darf man im Wappen die Figuren natürlich
darstellen? Wie sollen die Felder im Schild genutzt
werden?
Die Heraldik stilisiert. Heraldisch werden Figuren
zweidimensional dargestellt. Gemäß der so genannten
Berliner Erklärung des Herolds über heraldische
Gestaltungsgrundsätze von 2009 ist stets eine feld- bzw.
schildfüllende Darstellung der Figuren anzustreben.
Natürliche Größenverhältnisse werden nicht beachtet.
Nehmen wir als Beispiel den Löwen - stilisiert dargestellt:
der Kopf, die Pranken und der Schwanz werden dabei
sehr deutlich hervorgehoben, dagegen wird der Körper in
der heraldischen Darstellung verschlankt. Die Mähne ist
reduziert dargestellt.
Wird das Wappen in der Seitenansicht (Halbprofil)
dargestellt, dann können Figuren in der Helmzier
plastischer gestaltet werden. Gegenstände im Schild
bleiben aber zweidimensional, also ohne Perspektive.
Ich habe Ideen für ein Wappen und dies in einem
Entwurf skizziert, können Sie dieses Wappen so
zeichnen?
Gestaltungswünsche, die nicht gegen die heraldischen
Regeln, grob gegen die Ästhetik oder Grundsätze der so
genannten Berliner Erklärung verstoßen, berücksichtigen
wir natürlich immer. Hier bringen Sie natürlich Ihre Ideen
ein. Auch muss beachtet werden, dass keine Rechte
Dritter tangiert werden. Eigene Ideen sind natürlich immer
willkommen - nur zu!
Buchstaben in
Wappen …
Die Initialien des
Wappenstifters im
Wappen? Bitte nicht!
Schriftzeichen,
Buchstaben und
Schrift haben
eigentlich im Wappen
nichts zu suchen.
Sagen wir ursprünglich
war das Wappen ein
Abzeichen auf einem
Schild. Heute würde
man es vielleicht
Bildmarke nennen.
Diese Bildzeichen
waren ja früher
tatsächlich
länderübergreifend
lesbar. Durch einige
Heroldsbilder kann
man jedoch auf
Buchstaben anspielen.
Und das auch
heraldisch richtig.
Aktuelle Fragen
Immer wieder
werden Fragen an
uns herangetragen,
die sich auf Ideen
zur Wappenstifung
und Gestaltung
beziehen. Sich
wiederholende
Fragen stellen wir
hier da und
schreiben fort!
Das Wappen
des Heimatorts
im Familien-
wappen
integrieren…
Nein! Staatswappen
oder andere staatliche
Hoheitszeichen sollen
nicht kopiert werden.
Wappen, die von
derartigen Wappen
nur unwesentlich
abweichen, so dass
trotz dieser
Abweichungen die
Gefahr einer
Verwechslung vorliegt
oder die im Schilde
auch nur einen Teil
eines Hoheitszeichens
enthalten werden zum
Beispiel in der
Niedersächsischen
Wappenrolle auch
nicht registriert.
Phantasie- oder Fabelwappen?
Wenn ich als Wappentier ein Greif haben möchte,
ist das dann ein Phantasiewappen, wenn kein Bezug
zur Familie oder Familiennamen besteht?
Ein Wappen basiert auf nachweisbare und
repräsentiert eine Person, Familie, oder Körperschaft.
Das Phantasiewappen in der Heraldik bezieht sich auf
etwas „Fiktives“, ja es ist erfunden. Hierzu gehört auch
das Fabelwappen. Es ist anderen angedichtet. Zu den
Phantasiewappen/ Fabelwappen gehören
beispielsweise:
-Wappen von historischen Personen, die vor den
tatsächlichen Wappengebrauch lebten und für die
nachträglich ein Wappen erfunden wurde. Beispiel:
Karl der Große (Wappenbuch des Conrad
Grünenberg), König David,
-Wappen, die vorgeblich von sagenhaften,
mythologischen, märchenhaften oder fiktiven Personen
geführt werden, Beispiel: Die Heiligen drei Könige
(Wappenbuch von Hans Haggenberg), Ritter der Artus-
Sage, Märchenfiguren
-
-frei erfundene, meist unheraldische, wappenähnliche
Gebilde. Die finden sich als zum Beispiel als
Werbeträger auf Wein-, und Bieretiketten, Wappen in
Computerspielen usw.
Das Phantasiewappen kann natürlich den heraldischen
Regeln folgen.
Das Fabeltier Greif symbolisierte im antiken
Griechenland Wachsamkeit und Kraft. Im Mittelalter
wurde der Greif zum Sinnbild für die Auferstehung und
Himmelfahrt Christi. Er war auch Sinnbild für ritterliche
Tüchtigkeit im Kampf, Demut, Wachsamkeit und
Schutz. (vgl. H. Kretschmer: Lexikon der Symbole und
Attribute in der Kunst, Stuttgart 2011).
Wenn Sie also entsprechende Werte als
Familientradition ausdrücken möchten…was spricht
dagegen?
Darf ich ein Wappen neu
stiften mit zwei oder mehr
Helmen?
Im Internet gesehen: Wappen mit zwei oder
mehreren Helmen. Das käme dann auch für
mein neues Wappen in Frage? Besser nicht:
Stiften bürgerliche Familien ein Wappen neu, so
kommt eigentlich nur ein einziger Helm im
Wappen in Frage.
Denn eigentlich gibt es keinen Anlass für eine
Helmvielfalt. Diese ergab sich in der späteren
Zeit der Heraldik zum Beispiel bei der Erhebung
in den titulierten Adelsstand. Hierbei wurden
Wappen mit mehreren Helmen zu verliehen.
Grafen erhielten zum Beispiel drei Helme. Dann
haben wir noch das Allianzwappen: Bei Heirat
wurde das Wappens des Mannes mit dem der
Frau zu einem neuen Wappen mit beider
Helmzier und beiden Helmen auf dem Schild
vereinigt. Der Helm des Mannes steht
heraldisch rechts und ist hierbei gewendet.
Eine weibliche Linie bei meinen Vorfahren
hatte ein Wappen und keine männlichen
Nachkommen mehr. Darf ich das Wappen
führen?
Beim Namens- und Nachkommenschaftsprinzip
sind alle männlichen und weiblichen natürlichen
und rechtlichen Nachkommen des Wappenstifters
(ab Geburt) berechtigt, dasselbe Familienwappen
zu führen, soweit und solange sie noch den direkt
weitergegebenen Familiennamen des
Wappenstifters oder eines Führungsberechtigten,
auch als Teil eines Doppelamens, tragen. Da gilt
der Schutz des § 12 BGB analog.
Das trifft leider in der Konstellation nicht zu!
Kann ich im Wappen auf Berufe in meiner
Familie hinweisen?
Ein Familienwappen ist für die gesamte Familie gültig.
Es soll nicht nur den Wappenstifter repräsentieren.
Also: Ein Familienwappen ohne Familienbezug -
undenkbar. Es gibt aber keinen Zwang zur
graphischen Verwertung genealogischer
Informationen. Auch sollte man betrachten, ob es sich
bei dem Beruf eines Vorfahren um eine
Momentaufnahme handelt. Oder tatsächlich hier eine
generationsübergreifende, familienverbindende
Tätigkeit vorliegt. Zum Beispiel: Familie Backes übt
seit 1843 generationsübergreifend das
Bäckerhandwerk aus.
Familienwappen-Wappenkunst | 50171 Kerpen |
Häufig gestellte Fragen rund um
das Familienwappen und die
Wappenstiftung
Kann meine nicht- eheliche
Lebensparttnerin/ mein nicht-
ehelicher Lebenspartner mein
Wappen führen?
Nein! Das Wappen folgt immer dem
Namen. Es setzt also denselben
Familiennamen voraus. Darauf
begründet sich auch der Schutz des
Familienwappens durch das
Namensrecht nach §12 Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB).
Es gibt keinen gemeinsamen Namen
bei einer nicht-ehelichen Partnerschaft
nach deutschem Recht. Folglich ist es
für unverheiratete Paare nicht möglich,
dasselbe Wappen zu führen.
Kann ich ein Wappen verschenken?
Zum Geburtstag zum Beispiel?
Nein! Die Annahme eines Wappens
(Wappenstiftung) stellt einen einseitigen
Rechtsakt dar und muss vom Wappenstifter
selbst ausgehen. Eine Stiftung durch Dritte
entspricht nicht dem heraldischen
Gewohnheitsrecht.
Bitte auch bedenken: Der zu Überraschende
hat möglicherweise andere Aspekte und Ideen
zur Gestaltung seines Familienwappens als der
Schenkende.
Als Lösung bietet es sich an, der
Wappenstifterin/ dem Wappenstifter lediglich
Vorschläge und einen „Gutschein“ für die
Wappenstiftung zu schenken, sodass sie/ er
selbst diese Idee aufgreifen und an der
Wappengestaltung aktiv teilnehmen kann.