Ist bei einer Wappenstiftung die Eintragung in

eine Wappenrolle notwendig?

Eigentlich ist eine Registrierung in einer Wappenrolle nicht notwendig. Die Annahme eines Wappens ist eine einseitige Rechtshandlung. Sie erfolgt für sich und die eigenen namensgleichen Nachkommen. Es ist eine formlose Annahme des von einem Heraldiker oder selbstentworfenen Wappens (Wappenstiftung) und der tatsächlichen Nutzung dieses heraldischen Zeichens (Wappenführung). Es bedarf also einer hinreichenden Publizität. Hier ist die Registrierung in einer Wappenrolle ratsam. Ich empfehle die Niedersächsische Wappenrolle (NWR), in der bundesweit Familienwappen registriert werden. Natürlich unter dem Namen der wappenführenden Familie (Wappenname). Damit wird dokumentiert, dass das Wappen einer genealogisch und namensmäßig genau bestimmbaren Familie registriert wurde. Auch kann so der Schutz des Wappens in analoger Anwendung des Namensschutzes (§ 12 BGB) besser realisiert werden. Der Schutz des § 12 BGB für natürliche und auch juristische Personen schließt auch Wappen und Siegel ein. Er ist nicht auf den Namen im engeren Sinne beschränkt (Bundesgerichtshofentscheid in Zivilsachen (BGHZ) 119, 237). Fazit: Die Eintragung in einer Wappenrolle ist nicht notwendig, aber sehr empfehlenswert!

Darf man im Wappen die Figuren natürlich

darstellen? Wie sollen die Felder im Schild genutzt

werden?

Die Heraldik stilisiert. Heraldisch werden Figuren zweidimensional dargestellt. Gemäß der so genannten Berliner Erklärung des Herolds über heraldische Gestaltungsgrundsätze von 2009 ist stets eine feld- bzw. schildfüllende Darstellung der Figuren anzustreben. Natürliche Größenverhältnisse werden nicht beachtet. Nehmen wir als Beispiel den Löwen - stilisiert dargestellt: der Kopf, die Pranken und der Schwanz werden dabei sehr deutlich hervorgehoben, dagegen wird der Körper in der heraldischen Darstellung verschlankt. Die Mähne ist reduziert dargestellt. Wird das Wappen in der Seitenansicht (Halbprofil) dargestellt, dann können Figuren in der Helmzier plastischer gestaltet werden. Gegenstände im Schild bleiben aber zweidimensional, also ohne Perspektive.

Ich habe Ideen für ein Wappen und dies in einem

Entwurf skizziert, können Sie dieses Wappen so

zeichnen?

Gestaltungswünsche, die nicht gegen die heraldischen Regeln, grob gegen die Ästhetik oder Grundsätze der so genannten Berliner Erklärung verstoßen, berücksichtigen wir natürlich immer. Hier bringen Sie natürlich Ihre Ideen ein. Auch muss beachtet werden, dass keine Rechte Dritter tangiert werden. Eigene Ideen sind natürlich immer willkommen - nur zu!

Buchstaben in

Wappen …

Die Initialien des Wappenstifters im Wappen? Bitte nicht! Schriftzeichen, Buchstaben und Schrift haben eigentlich im Wappen nichts zu suchen. Sagen wir ursprünglich war das Wappen ein Abzeichen auf einem Schild. Heute würde man es vielleicht Bildmarke nennen. Diese Bildzeichen waren ja früher tatsächlich länderübergreifend lesbar. Durch einige Heroldsbilder kann man jedoch auf Buchstaben anspielen. Und das auch heraldisch richtig.

Aktuelle Fragen

Immer wieder werden Fragen an uns herangetragen, die sich auf Ideen zur Wappenstifung und Gestaltung beziehen. Sich wiederholende Fragen stellen wir hier da und schreiben fort!
Familienwappen- Wappenkunst Entwurf und Malerei von Familienwappen

Das Wappen

des Heimatorts

im Familien-

wappen

integrieren…

Nein! Staatswappen oder andere staatliche Hoheitszeichen sollen nicht kopiert werden. Wappen, die von derartigen Wappen nur unwesentlich abweichen, so dass trotz dieser Abweichungen die Gefahr einer Verwechslung vorliegt oder die im Schilde auch nur einen Teil eines Hoheitszeichens enthalten werden zum Beispiel in der Niedersächsischen Wappenrolle auch nicht registriert.

Phantasie- oder Fabelwappen?

Wenn ich als Wappentier ein Greif haben möchte,

ist das dann ein Phantasiewappen, wenn kein Bezug

zur Familie oder Familiennamen besteht?

Ein Wappen basiert auf nachweisbare und repräsentiert eine Person, Familie, oder Körperschaft. Das Phantasiewappen in der Heraldik bezieht sich auf etwas „Fiktives“, ja es ist erfunden. Hierzu gehört auch das Fabelwappen. Es ist anderen angedichtet. Zu den Phantasiewappen/ Fabelwappen gehören beispielsweise: -Wappen von historischen Personen, die vor den tatsächlichen Wappengebrauch lebten und für die nachträglich ein Wappen erfunden wurde. Beispiel: Karl der Große (Wappenbuch des Conrad Grünenberg), König David, -Wappen, die vorgeblich von sagenhaften, mythologischen, märchenhaften oder fiktiven Personen geführt werden, Beispiel: Die Heiligen drei Könige (Wappenbuch von Hans Haggenberg), Ritter der Artus- Sage, Märchenfiguren - -frei erfundene, meist unheraldische, wappenähnliche Gebilde. Die finden sich als zum Beispiel als Werbeträger auf Wein-, und Bieretiketten, Wappen in Computerspielen usw. Das Phantasiewappen kann natürlich den heraldischen Regeln folgen. Das Fabeltier Greif symbolisierte im antiken Griechenland Wachsamkeit und Kraft. Im Mittelalter wurde der Greif zum Sinnbild für die Auferstehung und Himmelfahrt Christi. Er war auch Sinnbild für ritterliche Tüchtigkeit im Kampf, Demut, Wachsamkeit und Schutz. (vgl. H. Kretschmer: Lexikon der Symbole und Attribute in der Kunst, Stuttgart 2011). Wenn Sie also entsprechende Werte als Familientradition ausdrücken möchten…was spricht dagegen?
Familienwappen erstellen

Darf ich ein Wappen neu

stiften mit zwei oder mehr

Helmen?

Im Internet gesehen: Wappen mit zwei oder

mehreren Helmen. Das käme dann auch für

mein neues Wappen in Frage? Besser nicht:

Stiften bürgerliche Familien ein Wappen neu, so

kommt eigentlich nur ein einziger Helm im

Wappen in Frage.

Denn eigentlich gibt es keinen Anlass für eine

Helmvielfalt. Diese ergab sich in der späteren

Zeit der Heraldik zum Beispiel bei der Erhebung

in den titulierten Adelsstand. Hierbei wurden

Wappen mit mehreren Helmen zu verliehen.

Grafen erhielten zum Beispiel drei Helme. Dann

haben wir noch das Allianzwappen: Bei Heirat

wurde das Wappens des Mannes mit dem der

Frau zu einem neuen Wappen mit beider

Helmzier und beiden Helmen auf dem Schild

vereinigt. Der Helm des Mannes steht

heraldisch rechts und ist hierbei gewendet.

Familienwappen erstellen

Eine weibliche Linie bei meinen Vorfahren

hatte ein Wappen und keine männlichen

Nachkommen mehr. Darf ich das Wappen

führen?

Beim Namens- und Nachkommenschaftsprinzip sind alle männlichen und weiblichen natürlichen und rechtlichen Nachkommen des Wappenstifters (ab Geburt) berechtigt, dasselbe Familienwappen zu führen, soweit und solange sie noch den direkt weitergegebenen Familiennamen des Wappenstifters oder eines Führungsberechtigten, auch als Teil eines Doppelamens, tragen. Da gilt der Schutz des § 12 BGB analog. Das trifft leider in der Konstellation nicht zu!

Kann ich im Wappen auf Berufe in meiner

Familie hinweisen?

Ein Familienwappen ist für die gesamte Familie gültig. Es soll nicht nur den Wappenstifter repräsentieren. Also: Ein Familienwappen ohne Familienbezug - undenkbar. Es gibt aber keinen Zwang zur graphischen Verwertung genealogischer Informationen. Auch sollte man betrachten, ob es sich bei dem Beruf eines Vorfahren um eine Momentaufnahme handelt. Oder tatsächlich hier eine generationsübergreifende, familienverbindende Tätigkeit vorliegt. Zum Beispiel: Familie Backes übt seit 1843 generationsübergreifend das Bäckerhandwerk aus.
Familienwappen-Wappenkunst | 50171 Kerpen |

Häufig gestellte Fragen rund um

das Familienwappen und die

Wappenstiftung

Kann meine nicht- eheliche

Lebensparttnerin/ mein nicht-

ehelicher Lebenspartner mein

Wappen führen?

Nein! Das Wappen folgt immer dem Namen. Es setzt also denselben Familiennamen voraus. Darauf begründet sich auch der Schutz des Familienwappens durch das Namensrecht nach §12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Es gibt keinen gemeinsamen Namen bei einer nicht-ehelichen Partnerschaft nach deutschem Recht. Folglich ist es für unverheiratete Paare nicht möglich, dasselbe Wappen zu führen.

Kann ich ein Wappen verschenken?

Zum Geburtstag zum Beispiel?

Nein! Die Annahme eines Wappens (Wappenstiftung) stellt einen einseitigen Rechtsakt dar und muss vom Wappenstifter selbst ausgehen. Eine Stiftung durch Dritte entspricht nicht dem heraldischen Gewohnheitsrecht. Bitte auch bedenken: Der zu Überraschende hat möglicherweise andere Aspekte und Ideen zur Gestaltung seines Familienwappens als der Schenkende. Als Lösung bietet es sich an, der Wappenstifterin/ dem Wappenstifter lediglich Vorschläge und einen „Gutschein“ für die Wappenstiftung zu schenken, sodass sie/ er selbst diese Idee aufgreifen und an der Wappengestaltung aktiv teilnehmen kann.