Familienwappen-Wappenkunst | 50171 Kerpen |
Irrmeinung
Eine Familie hat den
Adel abgelegt….
Wappenhändler „verkauften“
früher und weiterhin auch in
der Gegenwart auf Messen
und Märkten sowie jetzt auch
im Internet in oft
betrügerischer Absicht die
Wappen fremder, häufig
ausgestorbener Familien mit
gleichem oder ähnlichem
klingendem Namen.
Auf die Frage nach der
Herkunft des Wappens wird
häufig die - fast nie
stimmende- Geschichte
erzählt, die Familie sei früher
einmal adelig gewesen und
habe den Adel aus Armut
ablegen müssen.
kommunalwappen
Kommunale Wappen sind staatliche Hoheitszeichen. Das Wappen ist amtlich,
wenn es von einer Gemeinde oder einer anderen Körperschaft des
öffentlichen Rechts in der gegebenen konkreten Ausgestaltung geführt wird.
Die Körperschaft beschließt ein auf Basis der Blasionierung beruhendes
Wappen als amtliches Wappen zu führen.
Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten:
a.) Die Körperschaft führt seit Urgedenken ein Wappen in einer konkreten
Form. Oft basierend auf alte Stadtsiegel.
b.) Die Körperschaft beschließt ein Wappen zu führen – oft durch ein
Gremium, zum Beispiel dem Stadtrat.
c.) Das Wappen wird der Körperschaft durch eine übergeordnete Stufe der
staatlichen Hierarchie zugewiesen oder von ihr genehmigt. Dies ist nach
Bundesländern unterschiedlich.
Seit 1990 sind allein in den neuen Bundesländern über eintausend
Kommunalwappen neu geschaffen worden. In allen Bundesländern werden
immer noch neue Kommunalwappen eingeführt. Meist werden
Kommunalwappen als so genannte Unterwappen, also nur mit dem Schilde,
dargestellt.
Hier möchten wir Ihnen ein Kommunalwappen aus unserer Feder
vorstellen:
Wappen der Gemeinde Schweindorf
Entwurf (Wappenaufriss): Roland R. Tiedtke
Blasonierung: „In Gold ein blauer Schräglinkswellenbalken; vorne oben eine rote Galerieholländerwindmühle,
hinten begleitet von einer linksgeneigten, beblatteten, grünen Kornähre; unten linksgeneigt, ein zweiblättriger,
grüner Eichenzweig, befruchtet mit einer Eichel.“
Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Wittmund, Ausgabe vom 29.11.2013: 1 .Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Schweindorf, in Kraft getreten am 01.11.2013.
Wappenbegründung – Sinndeutung
für das Wappen der Gemeinde Schweindorf
Die Gemeinde wurde erstmals im Jahr 1564 als „“Zwyndorp“ urkundlich erwähnt. Im Jahr 1585 ist die
Transscription „Swyndorf“ bekannt und schließlich wurde die Gemeinde ab 1684 als „Schweindorff“ erwähnt. In
dem ältesten bekannten Namen der Gemeinde „Zwyndorp“ ist das Bestimmungswort „Zwin" [Aussprache
"Swin"], enthalten. Dies bezeichnet im Holländischen einen Priel, einen Wasserlauf im Watt und in der Marsch.
Daneben tragen auch verschiedene andere Gewässer-alt- bzw. nebenarme und sumpfige Wasserrinnen diesen
Namen. Im englischen Sprachraum wird immer noch der Name „Zwyn“ genutzt. Möglicherweise kommt auch
kommt das altsächsische Bestimmungswort "swin " 2013 in Frage. In der eigentlichen Bedeutung von Schwein
wird es aber als eine für Schweine gangbare Furt bzw. Furt
an der sich (Wild-)Schweine aufhalten, gedeutet.
Etymologisch bedeutet das Wort "zwin/swin" eigentlich:
"abnehmen", "verschwinden". So beschreibt es die
Verlandung und das allmähliche Eintrocknen von
Gewässern, sobald diese keinen Zufluss mehr haben oder
vom Hauptgewässerarm abgeschnitten wurden. Das Wort
in dieser Bedeutung lässt sich etymologisch über das
Mittelniederländische zurückführen und war auch im
Altsächsischen gebräuchlich. Beispielhaft seien die
diversen „Swin(e)ford“ /-Orte in England angeführt, die an
Neben- oder Altarmen von Gewässern lagen bzw. noch liegen und von Angelsachsen gegründet wurden.
Zu den Wappenelementen
Der blaue schräglinke Leistenwellenbalken spielt auf diesen vorgenannten, möglichen Wasserlauf, die „Swin“,
an. Die Wappentinkturen Grün, Rot und Gold wurden als Symbol der Zugehörigkeit zur Samtgemeinde Holtriem
in Anlehnung an das Wappen vgl. Hauptsatzung der Samtgemeinde Holtriem ebendieser gewählt.
Die rote Windmühle, ein Galerieholländer, stellt das Wahrzeichen der Gemeinde dar: die rot- geklinkerte
„Klaashensche Windmühle“ Die begleitende Kornähre verweist auf die überwiegend landwirtschaftliche Nutzung
der Gemeindeflächen in der Vergangenheit.
Der grüne, befruchtete Eichenzweig sowie die Tinktur Grün verkörpern symbolisch die vielen bewaldeten
Flächen der Gemeinde Schweindorf.
Auch gibt es in Schweindorf noch einen alten Hochzeitsbrauch: den Hochzeitswald. So verweist die Gemeinde
Schweindorf im Landkreis Wittmund auf eine Verfügung des Fürsten Christian Eberhard von Ostfriesland aus
dem Jahre 1697, gemäß der alle neu vermählten Ehepaare im Harlingerland eine Eiche zu pflanzen hätten. Die
Samtgemeinde Holtriem schenkt in Erinnerung an diese Verfügung allen Ehepaaren, die sich auf dem
Standesamt in Westerholt haben trauen lassen, einen kleinen Eichenbaum. Dieser darf entweder im eigenen
Garten oder im Hochzeitswald gepflanzt werden. Der „Eichenzweig“ spielt ebenso auf diesen Brauch an.
Selbstverständlich entwerfen wir auch das Wappen Ihrer Gemeinde. Seriös nach anerkannten Regeln der
Heraldik und zu einer kundenfreundlichen Preisgestaltung.
Kirchliche Heraldik
Ab dem 12. Jahrhundert entstand eine eigene kirchliche Heraldik. Die Heraldik der Kirche benutzt Hut und Kreuz und
verzichtet auf das weltliche Symbol des Helms. So entwickelte sich bis in die heutige Zeit ein eigener heraldischer Stil
betreffend die Römisch- katholische Kirche. Die Heraldik zum Beispiel in der Anglikanischen Kirche unterscheidet sich
hierzu.
Zu den genutzten Insignien gehören vor allem der breitkrempige Prälatenhut, der Galero, Hirtenstäbe mit oder ohne
Pannisellus (in Höhe des Knaufes befestigtes Tüchlein), Pallium und Vortragekreuze.
Das Pallium ist ein Amtsabzeichen des Papstes, das er regelmäßig an die Metropoliten (Oberbischöfe) der Kirche
verleiht. Es handelt sich um ein ringförmiges, etwa 5 bis 15 cm breites Band, welches über dem Messgewand getragen
wird.
Den Galero („Klerikerhut“) nutzen alle Priester und Bischöfe. Der Pabst nutzt eine Krone, die Tiara. Der Klerikerhut ist
versehen mit Quasten (fiocchi) in unterschiedlicher Anzahl und Farbgebung. Sie bestimmen maßgeblich den Rang. So
darf ein Kardinal einen roten Hut mit 30 roten Quasten im Wappen führen. Bischöfe führen einen grünen Galero mit 12
grünen Fiocchi. Das Wappen eines Bischofs würde früher auch durch Mitra und Hirtenstab geziert. Durch die Instruktion
Ut sive sollicite vom 31. März 1969 wurde dies untersagt. Ausnahmen kommen jedoch vor.
Wir haben es hier natürlich nicht mit einem Familienwappen zu tun, sondern eigentlich mit einem „persönlichen,
heraldischen Zeichen“ oder „Personenwappen“.
Priester nutzen einen schwarzen Galero mit zwei schwarzen Quasten. Das Wappen wird in der Regel vom zuständigen
Bischof genehmigt. Auch entsprechende Priesterwappen wurden natürlich schon von uns geschaffen…